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Klinisch-Praktische Informationen 4, 2 (2000)

Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenkranke der Universität Bonn
Bonn-Venusberg

(Direktor Prof. Dr. C. Herberhold)

Tonsillektomie - Streitpunkt Liegezeit

Nach einer Tonsillektomie sind in Deutschland über 90% der Patienten incl. Aufnahme- und Entlassungstag 7 bis 8 Tage stationär untergebracht. Im Ausland (einige Staaten Europas; USA) werden postoperative Aufenthalte von 12 -24 oder 48 h als vertretbar angesehen. Die wesentliche postoperative Komplikation nach einer Tonsillektomie ist die Nachblutung, die in Mehrheit der Quellen zwischen 2 und 10% der Operationen schwankt. Der 5. postoperative Tag ist durch die höchste Rate belastet. In Deutschland werden pro Jahr 8 Todesfälle durch Posttonsillektomieblutungen bekannt.

Vor diesem Hintergrund fand im Rahmen der 70. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf-Hals-Chirurgie vom 12.-15.05.1999 eine Podiumsdiskussion mit Teilnehmern aus Deutschland, Belgien, Spanien, und Norwegen statt. Die Diskussion ergibt eindeutig:

  1. Die Biologie der postoperativen Wundheilung läßt sich nicht durch politische oder versicherungsrechtliche Vorgaben ändern.
  2. Die Situation im Ausland ist nicht Ausdruck einer anderen Operationstechnik. Sie wird vielmehr durch stukturelle Änderungen (quantitative Bettenausstattung der Kliniken), bestimmte Entgeltsysteme und sonstige nicht-ärztliche Auflagen erzwungen. Konkret nachgefragt, würden auch die ausländischen Fachkollegen eine längere stationäre Beobachtungsphase begrüßen. Ausweg ist kliniknahe Unterbringung der Patienten in Hotels, Pensionen oder bei Bekannten. Klinikferner Aufenthalt (mehr als 1 h Fahrtzeit) ist medizinisch nicht vertretbar. Unterschiedliche Liegezeiten im In- und Ausland sind nicht ärztlich bedingt, sondern entstehen ausschließlich aufgrund administrativer Regelungen und ökonomischer Auflagen.
  3. Die Meinung der Patienten ist sehr aufschlußreich. Auf Befragen lehnen die Patienten allein aufgrund der postoperativen Beschwerden (spontan bzw. bei Nahrungsaufnahme) einen Kurzzeitaufenthalt klar ab. Konfrontiert mit den Problemen der Nachblutung äußern die Patienten helle Empörung über Auflagen zum postoperativen stationären Kurzzeitaufenthalt.
  4. Die rechtliche Situation stellt sich so dar, dass allein der Operateur und nicht der Krankenhausträger die Verantwortung gegenüber den Patienten hinsichtlich der exekutierten Therapiemodalitäten trägt. Dabei hat der Arzt im wesentlichen die patientenbezogenen Konditionen im Einzelfall zu bewerten und zu berücksichtigen. Die Versicherung des Patienten hält sich aus jeder Verantwortung heraus!

Resümee: Wenn Politik und Kostenträger Kurzzeitaufenthalte nach Tonsillektomie fordern, folgen sie nicht biologischen Gegebenheiten, sondern ökonomischen Zielsetzungen auf Kosten und unter Gefährdung der Patienten. Eine sachgerechte, d.h. medizinisch-ärztliche Lösung der Konflikte kann es nur unter konsequenter Beachtung des Patientenwohles geben. Dabei sind die Krankengeschichte, die persönliche Situation (Single-Haushalt, Wohnortdistanz u.a.) und die Möglichkeiten der postoperativen ärztlichen Observanz zu werten und zu berücksichtigen.

Prästationäre Untersuchungen und Indikationsüberprüfungen sowie die operative Technik zur Tonsillektomie werden ärztlicherseits ausgeschöpft bzw. sind nicht mehr zu verbessern.

Von ärztlicher Seite werden Fürsorgedefizite den Patienten gegenüber durch Politik und Kostenträger auch in Zukunft und auch in der Öffentlichkeit so lange angeprangert werden, bis eine medizinisch-orientierte und vertretbare Liegezeitregelung gefunden ist. Bislang sind lediglich die Ärzte Interessenvertreter der Patienten.

Herberhold, C.:
Podiumsdiskussion: Tonsillektomie - postoperative Notwendigkeiten. Laryngo-Rhino-Otol. 78 (1999) 613