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Klinisch-Praktische Informationen 4, 4 (2000)

Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenkranke der Universität Bonn
Bonn-Venusberg

(Direktor Prof. Dr. C. Herberhold)

Die Prüfung des gustatorischen Riechens in der Palette der chemosensorischen Testverfahren

Situation: Eine steigende Anzahl von ratsuchenden Patienten und Gutachtenaufträgen mit olfaktorischer Fragestellung hat dazu beigetragen, den chemosensorischen Untersuchungsverfahren einen wachsenden Stellenwert einzuräumen. Als einziges objektives Verfahren zur Unterscheidung zwischen Normosmie und Anosmie steht die elektrische Reaktionsolfaktometrie seit 1972 in wenigen speziell ausgerüsteten Zentren zur Verfügung. Güttich stellte 1961 einen leicht in der Praxis durchführbaren Test vor, bei dem aromatische Essenzen auf die Zunge des Untersuchten aufgetragen werden und der empfundene "Geschmack" erfragt wird. Dabei erkennt der anosmische Patient jeweils nur die gustatorischen Komponenten bzw. der ageusische nur die olfaktorische Qualität.

Methoden: In eine 1998 begonnene prospektive Untersuchung wurden alle Patienten, die sich wegen Riechstörungen unterschiedlicher Genese in der Universitätsklinik für Hals, Nasen- und Ohrenkranke vorstellten, aufgenommen (n=139). Nach den subjektiven Prüfverfahren (subjektive Olfaktometrie und subjektive Gustometrie) kamen bei allen untersuchten Patienten der Test des gustatorischen Riechens und zur Objektivierung der Befunde die elektrische Reaktionsolfaktometrie (olfaktorisch evozierte Potentiale) zum Einsatz. Geprüft wurde die Validität des gustatorischen Riechens, bei dem der Prüfperson die Prüfsubstanzen bei verschlossener und bei freigegebener Nasenventilation angeboten wurden. Die Prüfperson wurde bei verschlossener Nase nach der geschmacklichen Empfindung und nach Freigabe der Nasenventilation nach einer Veränderung des "Geschmacks" befragt.

Ergebnisse: Das gustatorische Riechen leistete in allen Fällen eine gut korrelierende Differenzierung zwischen einer Hyposmie und einer Norm- bzw. Anosmie. Bei Anosmie/Ageusie Syndrom gaben alle Patienten sowohl bei der Prüfung mit verschlossener Nase als auch bei der Prüfung mit freier Nasenventilation keine geschmacklichen oder geruchlichen Wahrnehmungen an. Alle Patienten mit einem durch die subjektive Olfaktometrie vermuteten und durch die elektrische Reaktionsolfaktometrie nachgewiesenen beiderseitigem Riechvermögen (n=71) und alle Patienten mit einer nachgewiesenen einseitigen Anosmie (n=14) gaben bei der Prüfung des gustatorischen Riechens nach Freigabe der Nasenventilation aromatische Wahrnehmungen an. Bei allen Simulanten, die in der subjektiven Olfaktometrie geruchliche Wahrnehmungen verneinten, waren bei der Prüfung des gustatorischen Riechens olfaktorische Leistungen zu erkennen und es war durch die elektrische Reaktionsolfaktometrie eine Norm- oder Hyposmie zu belegen (n=13).

Diskussion: Das von Güttich vorgeschlagene Verfahren der Prüfung des gustatorischen Riechens ließ sich durch die olfaktorisch evozierten Potentiale (elektrische Reaktionsolfaktometrie) erstaunlich gut bestätigen. Für die Praxis erlaubt es eine gute Differenzierung zwischen Norm- bzw. Hyposmie und Anosmie. Limitiert wird der Einsatz bei Patienten, denen keine alkoholischen Substanzen verabreicht werden sollten oder deren sprachliche oder geistige Fähigkeiten überfordert sind. In diesen Fällen steht dann einzig die elektrische Reaktionsolfaktometrie zur sicheren Differenzierung zwischen Hyposmie und Anosmie zur Verfügung.

Stein M, Lehnerdt K, Riechert S, Herberhold C.:
Die Prüfung des gustatorischen Riechens in der Palette der chemosensorischen Testverfahren. In Vorbereitung.