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(Direktor Prof. Dr. C. Herberhold)
Nach wie vor steht für die Behandlung der Otosklerose ausschließlich die Operation zur Verfügung. Ein kausaler Therapieansatz für die nur beim Menschen vorkommenden Knochenumbauvorgänge im Felsenbein ist bislang nicht gegeben. Möglicherweise spielen biomechanische Einflüsse durch den aufrechten Gang des Menschen in der Achsenzone der Schädelbasis eine Rolle (1).
In der Reihe hörverbessernder Eingriffe bei Otosklerose hat die Bindegewebs-Drahtprothese nach Schuknecht viele Jahre eine dominierende Rolle gespielt. Mehr und mehr wurde diese Prothese durch ein Teflondraht-Interponat ersetzt, nachdem ein spezielles mikrochirurgisches lnstrumentarium für die atraumatische Entfernung der Stapessuprastruktur zur Verfügung stand. Mit der gegenwärtig kleinsten Prothese (0 0,4 mm) liegen eigene Erfahrungen seit 1980 vor.
Nach Darstellen der ovalen Fensternische erfolgt die Anlage einer Miniperforation in der Steigbügelfußplatte und mit einer winzigen Säge die Abtragung der Steigbügelschenkel. Die Prothese wird unmittelbar ohne weitere Resektion in die Fußplatte eingesetzt. Mit dieser Methode ist die Indikation zur hörverbessernden Operation im Sinne einer Stapedotomie bereits deutlich früher gegeben, als zur Zeit der Verwendung einer Schuknecht-Prothese. Die Patienten werden heute sofort der Operation zugeführt, wenn sie ihre Hörbehinderung bemerken und erstmalig die Sprechstunde aufsuchen (schon bei 15 - 20 dB Schalleitungsschwerhörigkeit). Die Fortschritte in der mikrochirurgischen Technik machen darüber hinaus Innenohrkomplikationen deutlich seltener als früher (< 1 %).
Die Nachuntersuchung an einem homogenen Patientenkollektiv ergibt, dass die hier verwendete Teflon-Draht-Prothese nicht nur im tiefen und mittleren Frequenzbereich, sondern speziell im hohen Frequenzbereich deutlich günstigere Hörergebnisse bietet als die Bindegewebs-Drahtprothese (2). Die Ergebnisbilanz ist in der Tabelle wiedergegeben.
Um jedoch die unmittelbar unter der Fussplatte liegenden häutigen Strukturen des Labyrinthes (Sacculus) nicht zu verletzen, darf der Stempel der Steigbügelprothese eine gewisse Länge nicht überschreiten. Eigene Messungen haben eine Vestibulumtiefe von 2,7 mm ergeben, so dass die eingesetzte Prothese gefahrlos bis zu 1,5 mm durch die Fussplatte in die Perilymphe eintauchen darf (3).