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(Direktor Prof. Dr. C. Herberhold)
Im Vergleich zu den sonstigen Lärmexpositionen ist der Musiker in der Ausübung von Beruf oder Freizeitbeschäftigung auf die Wahrnehmung des Schalls angewiesen, vor dem er sich eigentlich schützen müßte. Bei Sinfonie- oder Opernorchestern erzeugen z. B. Blasinstrumente und in Einzelfällen auch Violinen in unmittelbarer Nähe durchschnittliche Schalldruckpegel von mehr als 90 dB (A) mit Spitzenpegeln oberhalb 100 dB (A). Während das Schadensrisiko durch Musik bei Orchestermusikern insgesamt zwar als gering eingeschätzt wird, können jedoch bereits geringe Schwellenanhebungen zu Behinderungen in der beruflichen Ausübung des Orchestermusikers führen. Bei Pop- und Rockmusikern ist die Gefahr für die Entstehung einer Lärmschwerhörigkeit vergleichsweise wesentlich höher. Durch die elektronische Verstärkung bedingt, sind auf der Bühne Spitzenschalldruckpegel von 135 dB (A) keine Seltenheit. Von den Rock/Pop-Musikern weisen bis zu 30 % bleibende Gehörschäden in Form von Schwellenanhebungen von mehr als 20 dB im Hochtonbereich auf.
Konventionelle persönliche Schutzausrüstungen in Form von Gehörschutzstöpseln, -otoplastiken oder Kapselgehörschützer zeigen in der Schalldämmung eine Frequenzabhängigkeit mit Bevorzugung eines Frequenzbereiches oberhalb 1 kHz. Sie sind wegen der verzerrenden Klangempfindung für die Musikempfindung ungeeignet. Seit einigen Jahren ist ein persönlicher Gehörschutz in Form einer Otoplastik kommerziell verfügbar, der durch ein in die Otoplastik eingesetztes spezielles Filterelement für eine nahezu gleichmäßige Dämpfung für alle Frequenzen sorgen soll. Es stehen Filterelemente vom TYP ER-15 und ER-251 mit theoretischen Schutzwirkungen von 15 dB bzw. 25 dB zur Verfügung. Die Gehörschutzotoplastik wird von einem Hörgeräteakustiker dem Gehörgang individuell angepaßt und verschließt diesen fest ohne Druck auf die Wandungen. Solch ein persönlicher Gehörschutz mit gleichmäßiger Dämmung aller Frequenzen ist für aktive Musiker bei Proben oder Aufführungen mit hohen Schallpegeln interessant, da Schutz vor Lärmschädigung bei gleichzeitiger Ausgewogenheit des Klangbildes möglich ist.
Eigene Bestimmungen der Dämmwerte in Abhängigkeit der Frequenz durch In situ-Schall- druckmessungen zeigen, daß für eine Gehörschutzotoplastik mit den o. g. Filtereinsätzen oberhalb 500 Hz gleichmäßige Schallschutzprotektion um 15 dB und 25 dB mit einer Streu- breite von weniger als 5 dB besteht. Die Dämmwirkung läßt sich besonders für den Tieftonbereich durch zusätzliche Abdichtung der Otoplastik mit Fett erhöhen. Der Einsatz dieser Gehörschutzotoplastik führt erwartungsgemäß zu einer Schwellenerhöhung im Freifeld, wobei die Frequenzabhängigkeit der Dämmwerte den Ergebnissen der in Situ-Messungen entsprechen. Im Vergleich zu konventionellen persönlichen Schutzausrüstungen durch Ge- hörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer ist die hier geprüfte Gehörschutzotoplastik we- niger frequenzabhängig und somit eher beim aktiven Musizieren sowohl für Orchester- als auch Pop/Rockmusiker zu empfehlen. 1 Etymotic Research Inc., IL 6007, USA. Die Typen-Nr. 15 und 25 bezeichnen die theoretisch erreichbaren mittleren Dämmwerte in dB.
R. Rödel, C. Herberhold: Ergebnisse von In situ-Schalldruckmessungen bei gleichmäßig dämmendem Gehörschutz. In Vorbereitung.