Eine orientierende Prüfung des Hörvermögens kann mit Hilfe von Flüster- und Umgangssprache durchgeführt werden. Der Patient stellt sich in einem möglichst schallarmen Raum seitlich zum Prüfer in einem Abstand von sechs bis acht Metern. Geprüft werden Zahlwörter zwischen 21 und 99 in Flüstersprache und Umgangssprache für jedes Ohr einzeln (ggf. Vertäubung des Gegenohres) und aus verschiedenen Entfernungen. Dokumentiert wird das Verständnis der Zahlen in Abhängigkeit der Entfernung vom Prüfer zum Probanden.
Ergebnisse: Umgangssprache wird normalerweise bis zu einer Entfernung von 40 m verstanden. Erst unter drei bis vier Meter Abstand ist eine mittelgradige Schwerhörigkeit anzunehmen (Grenze des sozialen Gehörs). Unter 1m Hörweite ist hochgradige Schwerhörigkeit anzunehmen. Wird die erhobene Stimme gar nicht, oder lediglich lautes Rufen vor der Ohrmuschel (ante concham = a.c.) verstanden, ist Taubheit wahrscheinlich.
Aus der Wahrnehmung von Stimmgabelschwingungen vor dem Ohr (Luftleitung) oder bei auf dem Schädelknochen aufgesetzter Stimmgabel (Knochenleitung) ergeben sich Hinweise für Schallempfindungs- oder Schallleitungsstörungen. Die Stimmgabel hält für einige Sekunden eine konstante Sinusschwingung mit etwa gleichbleibender Intensität von ca. 40 – 60 dB.
Zur Prüfung eignen sich besonders Stimmgabeln mit niedriger (500 Hz) und mittlerer (1kHz)Frequenz, die im Hauptsprachbereich lokalisiert sind. Trotz der Entwicklung elektroakustischer Audiometer sind Stimmgabelprüfungen für eine Sofortdiagnose und für die klinische Verlaufsbeobachtung (Klinik, Krankenbesuch) wertvoll geblieben. Die wesentlichen Prüfungen sind:
Bei diesem Versuch werden die Wahrnehmungen über Knochenleitung im Seitenvergleich geprüft. Die schwingende Stimmgabel wird auf die Stirn oder den Scheitel aufgesetzt. Der Schall wird über Knochenleitung auf beide Hörschnecken übertragen.
Bei seitengleichem Hörvermögen entsteht Mitteneindruck, da auf beiden Seiten der übertragene Ton gleich laut gehört wird. Ergebnis: Weber lateralisiert nicht.
Liegt seitendifferentes Hörvermögen vor, so wird der Stimmgabelton auf einem Ohr lauter gehört. Ergebnis: Weber lateralisiert zu einer Seite. Diesem Phänomen können folgende Ursachen zugrunde liegen:
Bei diesem Versuch werden die Wahrnehmungen über Luft- und Knochenleitung verglichen. Die schwingende Stimmgabel wird solange auf das Felsenbein (hinter dem Ohr) aufgesetzt, bis der Patient den erzeugten Ton nicht mehr über Knochenleitung hört.Dann wird die noch schwingende Stimmgabel vor den Gehörgangseingang der gleichen Seite gehalten, wo ein Hörgesunder die Stimmgabel über Luftleitung wieder wahrnehmen kann.
Ergebnis: Im Normalfall wird die schwingende Stimmgabel vor dem Ohr (Luftleitung) länger gehört als über Knochenleitung: Rinne positiv. Bei Schallleitungsstörung wird über Knochenleitung länger als über Luftleitung gehört: Rinne negativ.