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Stapediusreflexe, Tubenfunktionsprüfung

Schalldruckpegel oberhalb 80 dB im Frequenzbereich 0,5 – 4 kHz bewirken eine messbare reflektorische Kontraktion der Mittelohrmuskeln, die zu einer Veränderung der Schwingungsfähigkeit des Trommelfell-Gehörknöchelchen-Apparates führt. Der Kontraktion des M. stapedius, der am Steigbügel (Stapes) ansetzt, kommt die größte Bedeutung zu (Stapediusreflex). Der M. stapedius wird vom gleichnamigen Nerven (ein Ast des Gesichtsnerven) versorgt. Bei hochgradiger Schwerhörigkeit ist der Stapediusreflex nicht mehr auslösbar, da die akustische Information nicht mehr ausreichend weitergeleitet wird. Bei einer knöchernen Fixation des Steigbügels (Otosklerose) ist der Stapediusreflex ebenfalls nicht auslösbar. Da die reflektorische Antwort vom Willen des Patienten unabhängig ist, kann die Stapediusreflexmessung auch bei der frühkindlichen Hördiagnostik eingesetzt werden.

Das Mittelohr wird über die sogenannte Eustachische Röhre (Tuba auditiva), eine Verbindung zum Nasenrachenraum, belüftet. Aussagen über die Belüftungsfähigkeit ergeben sich über Messungen der Nachgiebigkeit des Trommelfell-Gehörknöchelchen-Apparates. Durch Schluck- oder Pressversuche entstehen bei Öffnung der Eustachischen Röhre im Mittelohr Druckveränderungen, die zu einer Verspannung des Trommelfell-Gehörknöchelchen-Apparates und somit zu einer Änderung der Nachgiebigkeit führen. Bei fehlender Änderung der Nachgiebigkeit kann auf eine Tubenfunktionsstörung geschlossen werden.